Konditionen
Private Krankenversicherung, Beihilfe und Heilfürsorge
In der Regel übernehmen private Krankenkassen sowie Beihilfe und Heilfürsorge die Psychotherapie durch eine approbierte Psychotherapeutin, da die Form der Kostenübernahme aber recht unterschiedlich gehandhabt wird, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Modalitäten für die Kostenübernahme der Psychotherapie. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Selbstzahler
Es ist auch möglich, die Kosten für therapeutische Leistungen als SelbstzahlerIn zu übernehmen. In diesem Fall wird ebenfalls angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Kontaktieren Sie mich bei Interesse oder Fragen und ich sende Ihnen gerne vorab per Mail eine Übersicht über die aktuellen Honorare und Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Ausnahmefall kann ich gesetzlich Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens anbieten. Ausführliche Informationen über das Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (www.dptv.de).